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   BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R   

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https://dejure.org/2000,1974
BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R (https://dejure.org/2000,1974)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R (https://dejure.org/2000,1974)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2000 - B 6 KA 22/00 R (https://dejure.org/2000,1974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Bedarfsunabhängigkeit - Psychotherapeut - Psychologe - Gutachtertätigkeit

  • Judicialis

    SGB V § 95 Abs 10 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).

    Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.

    Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Das beruhe darauf, daß die Regelung zur bedarfsunabhängigen Zulassung für die Psychotherapeuten eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand darstelle, und zwar sowohl bei der Teilnahme am Delegationsverfahren als auch - in noch stärkerem Umfang - beim Kostenerstattungsverfahren (BVerfG , Beschluß vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779, 1780).

    Deshalb ist ohne Bedeutung, bei welchem Personenkreis der Fraktionsentwurf vom 24. Juni 1997 Vertrauen auf günstige Zulassungsaussichten geweckt oder erhalten hat, und inwieweit dieses Vertrauen im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens und vor allem durch den endgültigen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 27. November 1997 (zu diesem Datum vgl BVerfG , Beschluß vom 16. März 2000 - aaO -, NJW 2000, 1779 mit Nachweisen zur Rspr des Gerichts zu Stichtagsregelungen) zerstört worden sein könnte.

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Gleichwohl hat der Senat die Vereinbarungen über die Anwendung von Psychotherapie in der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung [Psychotherapie-Vereinbarung] vom 20. September 1990 (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw Arzt-/Ersatzkassenvertrag ) dahingehend ausgelegt, daß sie im Wege des dort näher geregelten Delegationsverfahrens für psychologische Verhaltenstherapeuten bzw tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch tätige Psychotherapeuten eine Möglichkeit zur "Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnen" (BSGE 72, 227, 236 = SozR 2500 § 15 Nr. 2 S 20; bestätigt durch Urteil vom 3. März 1999, SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1).

    Sie waren gehalten, ihre Leistungen auf normierten Vordrucken abzurechnen (vgl § 10 Abs. 3 Satz 3 der Psychotherapie-Vereinbarungen iVm dem vorgeschriebenen Vordruck "PTV 9") und durften die ihnen vom delegierenden Arzt abgetretenen Honoraransprüche in der Regel unter einer eigenen Abrechnungsnummer gegenüber der KÄV abrechnen (vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 6).

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Diesen ist erstmals zum 1. Januar 1999 überhaupt eine Zulassungsmöglichkeit für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung eröffnet worden; die Psychotherapeuten sind bei der unmittelbaren Behandlung von sozialversicherten Patienten als einzige nichtärztliche Berufsgruppe den Ärzten gleichgestellt worden (BVerfG , Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

    Dieses Verständnis der Norm hat sich auch das BVerfG zu eigen gemacht und formuliert, nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollten zur Vermeidung unbilliger Härten Leistungserbringer mit eigener Praxis begünstigt werden (Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Unabhängig davon, ob die Übergangsbestimmung des Art. 33 § 3 Abs. 1 GSG verfassungsrechtlich geboten war, bestehen zwischen der Situation von Ärzten bei Inkrafttreten des GSG zum 1. Januar 1993 und von Psychotherapeuten bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 zum 1. Januar 1999 Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

    Wenn damit unter dem Gesichtspunkt der Chance auf eine bedarfsunabhängige Zulassung am gewünschten Wohn- oder Praxisort zwei ansonsten einander gleichstehende Gruppen von Leistungserbringern kraft Gesetzes ungleich behandelt werden, müssen dafür Gründe von solcher Art und solchem Gewicht angeführt werden können, daß sie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen geeignet sind (st Rspr des BVerfG, vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Unabhängig davon, ob die Übergangsbestimmung des Art. 33 § 3 Abs. 1 GSG verfassungsrechtlich geboten war, bestehen zwischen der Situation von Ärzten bei Inkrafttreten des GSG zum 1. Januar 1993 und von Psychotherapeuten bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 zum 1. Januar 1999 Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

    Wenn damit unter dem Gesichtspunkt der Chance auf eine bedarfsunabhängige Zulassung am gewünschten Wohn- oder Praxisort zwei ansonsten einander gleichstehende Gruppen von Leistungserbringern kraft Gesetzes ungleich behandelt werden, müssen dafür Gründe von solcher Art und solchem Gewicht angeführt werden können, daß sie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen geeignet sind (st Rspr des BVerfG, vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Ärzte und Zahnärzte hat der Senat bereits mehrfach für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für den ärztlichen und - inzident - für den zahnärztlichen Bereich BSGE 81, 207 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2).

    Da derzeit - wie dem Senat aus mehreren Revisionsverfahren bekannt ist - in zahlreichen Planungsbereichen Psychotherapeuten noch bedarfsabhängig zugelassen werden (können), wird das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG der an einer vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit interessierten Psychotherapeuten ausreichend gewahrt (vgl bereits BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für die vertragsärztliche Tätigkeit).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Das schließt regelmäßig die Zulassung in einem anderen Planungsbereich als in demjenigen, in dem die Praxis liegt, in der ein Zulassungsbewerber während des Zeitfensters die Voraussetzungen des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V erfüllt haben will, aus (vgl auch Senatsurteil vom heutigen Tag - B 6 KA 51/00 R -).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Diese ist - in Anlehnung an die Gegebenheiten im ärztlichen Bereich (vgl BSGE 85, 1, 4 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 5 S 30) - als Gesamtheit der gegenständlichen und personellen Grundlagen des in freier Praxis tätigen Psychotherapeuten zu verstehen.
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
    Wenn für ein Jahr unter Berücksichtigung der Urlaubszeit 43 Behandlungswochen veranschlagt werden (vgl BSGE 84, 235, 240 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33 S 255 f), führt die Anforderung von 250 Behandlungsstunden in einem Halbjahreszeitraum zu einer Zahl von 11, 6 Behandlungsstunden pro Woche.
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 25/90

    Abrechnung der Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

  • BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99

    Kammerentscheidung zum Psychotherapeutengesetz, hier: Zur Fortgeltung der Rechte

  • LSG Berlin, 09.05.2000 - L 7 B 19/00

    Antrag auf Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung zur Teilnahme an der

  • LSG Hessen, 08.02.2000 - L 7 KA 1444/99

    Bedarfsunabhängige Zulassung von Psychotherapeuten

  • LSG Hessen, 07.12.1999 - L 7 KA 702/99

    Einstweilige Anordnung - Abrechnung - psychotherapeutische Leistungen -

  • LSG Berlin, 10.05.2000 - L 7 B 23/00

    Bedarfsunabhängie Teilnahme an vertragspsychotherapeutischer Versorgung

  • BVerwG, 15.02.2000 - 7 B 17.00

    Inhalt der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Hinreichende Bezeichnung

  • LSG Hessen, 24.03.2000 - L 7 KA 63/00

    Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - bedarfsunabhängige

  • LSG Berlin, 22.09.1999 - L 7 B 16/99
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 27/02 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Antragsfrist für bedarfsunabhängige

    Zwar kann der Zulassungsbewerber normalerweise die bedarfsunabhängige Zulassung nur für die Praxisanschrift und den Ort beanspruchen, unter der und an dem er während des Zeitfensters an der ambulanten Behandlung der Versicherten teilnahm (BSG, Urteil vom 8. November 2000, BSGE 87, 158, 171 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 118; ebenso Urteil vom selben Tag - B 6 KA 22/00 R -, insoweit in ArztR 2001, 329 nicht abgedruckt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2004 - L 11 KA 16/01
    Das SG hat sich weiter auf die Entscheidung des 6. Senates des Bundessozialgerichtes (vom 8. November 2000, Az.: B 6 KA 22/00 R) bezogen.

    Der Senat schließt sich - wie bereits in seinem Urteil vom 26.März 2003 (Az. L 11 KA 15/00) - der Auslegung des 6. Senates des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 8. November 2000, Az.: B 6 KA 22/00 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25) an, wonach die Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung nur dann vorliegt, wenn der Psychotherapeut während des Zeitfensters in eigener niedergelassener Praxis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung tätig geworden ist.

  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02

    Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe sich in mehreren Entscheidungen vom 08. November 2000 (B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R, B 6 KA 46/00 R, B 6 KA 52/00 R, B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 55/00 R) mit der bedarfsunabhängigen Zulassung von psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 95 Abs. 10 SGB V auseinandergesetzt.
  • LSG Bayern, 31.03.2004 - L 12 KA 3/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut;

    In dem Schriftsatz wurde insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. November 2000, Az.: B 6 KA 22/00 R hingewiesen, das das Erfordernis eines Behandlungsumfangs von 250 Stunden innerhalb eines halben bis zu einem Jahr bestätigt habe.
  • LSG Hessen, 25.04.2007 - L 4 KA 28/05
    Mit Beschluss vom 20. Februar 2002 hatte das Sozialgericht Nürnberg (Az.: S 6 KA 22/00 ER) die sofortige Vollziehung der Zulassungsentziehung angeordnet.
  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 327/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

    Das Bundessozialgericht hat mittlerweile über die Auslegung des Begriffs der Teilnahme in § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V entschieden (vgl. dazu die ungewöhnlich ausführliche Pressemitteilung Nr. 71/00 zum Urteil vom 8. November 2000, Az.: B 6 KA 22/00 R).
  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 376/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

    Das Bundessozialgericht hat mittlerweile über die Auslegung des Begriffs der Teilnahme in § 95 Abs. 10 SGB V entschieden (vgl. die ungewöhnlich ausführliche Pressemitteilung Nr. 71/00 zum Urteil vom 8. November 2000, Az.: B 6 KA 22/00 R).
  • LSG Bayern, 10.10.2007 - L 12 KA 282/05

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut

    In der Begründung bezog er sich auf die zwischenzeitlich vorliegende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 8. November 2000 (Az.: B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R, B 6 KA 46/00 R, B 6 KA 52/00 R und B 6 KA 44/00 R).
  • LSG Bayern, 21.06.2006 - L 12 KA 223/04

    Anspruch einer verbeamteten Lehrerin auf eine bedarfsunabhängige Zulassung als

    Zur Begründung führte er unter anderem aus, das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 8. November 2000 (B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R und andere) unter anderem ausgeführt, dass bei Ende 1996 oder Anfang 1997 neugegründeten Praxen, sofern die Umstände auf eine berufliche Orientierung im Sinne einer Tätigkeit in niedergelassener Praxis hindeuteten (z.B. Kündigung oder Reduzierung eines Beschäftigungsverhältnisses, Anmietung von Praxisräumen) eine rechtlich relevante Tätigkeit auch dann gegeben sein könne, wenn im letzten Vierteljahr des Zeitfensters durchschnittlich 15 Behandlungsstunden pro Woche nachgewiesen seien.
  • LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 137/03

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

    Die Orientierung an einem Behandlungsumfang von 250 Stunden in einem halben bis einem Jahr während des Zeitfensters innerhalb der vom BSG vorgenommenen Konkretisierung der Teilnahme (vgl. die Entscheidungen vom 8. November 2000, B 6 KA 22/00 R, B 6 KA 51/00 R, B 6 KA 46/00 R und andere).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 127/03 B

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung, Teilnahme iS. des § 95 Abs. 10 S. 1 Nr.

  • SG Duisburg, 27.05.2002 - S 19 KA 52/00

    Anspruch auf eine bedarfsunabhängige Zulassung zur Teilnahme an der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2003 - L 11 KA 25/00
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